Gefahrgutausrüstung
Grundsatz
Die Feuerwehr hat es stets mit den unterschiedlichsten Gefahren an den Einsatzstellen zu tun. Dabei handelt es sich in der Regel um kalkulierbare Gefahren, auf die jeder Einzelne sensibilisiert wurde.
Jedoch kann es jederzeit dazu kommen, dass man mit atomaren, biologischen, chemischen und radiologischen Gefahren konfrontiert wird und es zu einer Kontamination kommt. Dies bedeutet, dass eine unerwünschte Verunreinigung von Personen, Tieren, Sachwerten oder der Umwelt auftritt. Der Reinigungsvorgang wird dann als Dekontamination (kurz Dekon) bezeichnet.
Sind die Gefahren offensichtlich, wird von vorne herein entsprechend geschultes Personal sowie Spezialausrüstung mit an die jeweilige Einsatzstelle herangeführt. Eine wertvolle Richtschnur bildet dabei die Feuerwehr Dienstvorschrift 500 (FwDV 500), welche entsprechende Einsatzszenarien regelt. Ein Problem entsteht dann, wenn man die Gefahren erst im laufenden Einsatz bemerkt oder diese erst später auftreten. Dies kann beispielsweise eine auslaufende, unbekannte Flüssigkeit bei der Gebäudebrandbekämpfung sein. Hier ist es zwingend erforderlich, erste Maßnahmen nach Bekanntwerden der Gefahr einzuleiten.
GAMS-Regel
Zunächst gilt dann die so genannte GAMS-Regel, welche die notwendigen ersten Schritte definiert. G. steht für das erkennen der Gefahr, A. steht für Abstand halten und Absperrmaßnahmen treffen, M. steht für die Menschenrettung aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich, S. steht für Spezialkräfte anfordern. Wird diese Regel beachtet und umgesetzt, hat jede Feuerwehr bereits einen Großteil der ihr möglichen Maßnahmen erledigt.
Um die Einwirkungszeit gefährlicher Stoffe möglichst gering zu halten und eine Ausbreitung einzuschränken, sind darüber hinaus weitere Maßnahmen einzuleiten. Die Feuerwehr Dienstvorschrift 500 geht hierbei von einem vierstufigen Konzept aus, um in erster Linie betroffene Personen wie auch kontaminierte Ausrüstung zu reinigen.
Notdekontamination von Personen
Diese ist einzuleiten, wenn Personen mit ABC-Gefahrstoffen unerwartet in Berührung gekommen sind und entsprechend keinerlei erweiterte Ausrüstung am Einsatzort zur Verfügung steht. Die Maßnahmen dieser Stufe umfassen im Wesentlichen die Verhinderung der Ausbreitung (Verschleppung), die Grobreinigung beaufschlagter Schutzkleidung und Geräte sowie eine möglichst gründliche Reinigung betroffener Personen.
Dekon Stufe 1
In dieser Stufe finden allgemeine Hygienemaßnahmen Anwendung. In erster Linie handelt es sich dabei um Maßnahmen wie Hände- und Gesichtwaschen sowie das grobe Reinigen von Ausrüstungsgegenständen und Schutzausrüstung. Ebenso ist darauf zu achten, eine Verschleppung zu vermeiden. Darüber hinaus ist Essen, Trinken und Rauchen untersagt, wenn von einer Inkorporation (Schadstoffaufnahme im Körper durch Körperöffnungen wie Mund und Nase aber auch über die Haut bzw. bei Wunden) ausgegangen werden muss. Dies ist bereits dann erforderlich, wenn man sich unmittelbar im Brandrauch (z.B. Atemschutzeinsatz bei gewöhnlichen Bränden) aufgehalten hat.
Dekon Stufe 2
Hierbei handelt es sich um eine Standarddekontamination zu der bereits eine erweiterte Ausrüstung notwendig ist. Dieser Stufe baut auf die vorgehenden Maßnahmen auf und wird in erster Linie um Mess- und Spürgeräte erweitert. Es müssen Nachweise geführt werden und es sind bereits Spezialkräfte sowie übergeordnete Behörden in das Einsatzgeschehen mit eingebunden.
Dekon Stufe 3
Diese umfasst erweiterte Dekonmaßnahmen für eine Vielzahl von Personen und Geräten. Sie baut ebenfalls auf die vorhergehenden Stufen auf. Es handelt sich bei diesen Einsätzen um ABC-Lagen, die spezielles Gerät, speziell geschultes Personal und Fachbetriebe zur Bekämpfung dieser Schadenschlagen erfordern. Hier wird ein vollständiger Dekonplatz benötigt.
Ausrüstung
Die Ausrüstung der Feuerwehr Kammer umfasst sowohl den Bereich der Einsatzstellenhygiene sowie Material zum durchführen einer Not-Dekontamination. Gegebenenfalls kann man auch die zweite Stufe ohne Zeitverlust einleiten, in erster Linie dann, wenn es um die Feststellung der Stoffart geht. Bis zum Eintreffen der Spezialausrüstung kann man bereits mit ersten Desinfizierungsschritten beginnen und grobe Reinigungsmaßnahmen einleiten.
Die grundsätzlichen Aufgaben welche in der GAMS-Regel definiert werden sind regelmäßige Übungsbestandteile aller Feuerwehrdienstleistenden Kammer. Ebenso werden der Aufbau und Betrieb des Not-Dekon regelmäßig geübt.
Die Ausrüstung umfasst im wesentlichen gewöhnliche Saugschläuche sowie eine Plane und Verkehrsleitkegel zum Aufbau eines Sammelbeckens beziehungsweise zum definieren von Absperrgrenzen. Des weiteren beinhaltet die Ausrüstung Desinfektionslösungen, Reinigungsmittel, Bürsten, säurebeständige Handschuhe, leichte Körperschutzanzüge und Schreibunterlagen zum dokumentieren der Maßnahmen. Auf Atemschutzmasken und Mehrbereichsfilter für das Reinigungspersonal kann aus der Beladung des LF 8/6 ebenso zurückgegriffen werden, wie auch auf das mitgeführte Löschwasser welches mittels Schnellangriff zum Reinigen verwendet wird. Durch das regelmäßige Training ist nach dem Befehl zum Einsatz des Not-Dekon-Platzes, dieser innerhalb von 3 Minuten aufgebaut. Die Maschinisten, Gruppenführer und Atemschutzgeräteträger werden explizit und regelmäßig auf die notwendige Einsatzstellenhygiene hingewiesen. Die Mannschaft wird in den Übungen über deren Notwendigkeit regelmäßig geschult.
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