Schutzausrüstung Atemschutz
 

Atemschutz

Die zusätzliche persönliche Schutzausrüstung „Atemschutz“ schützt die Feuerwehrdienstleistenden vor freigesetzten Atemgiften an den Einsatzstellen.
 
Man unterscheidet im wesentlichen zwei Typen.
Zum Einen gibt es das sogenannte Filtergerät, dass dann zum Einsatz kommt, wenn in der Umgebung genügend Sauerstoff vorhanden ist. Beispielsweise bei Container- oder Kfz-Bränden im Freien. Dieses System ist umluftabhängig, da es nur die Atemluft der Umgebung von den bei der Verbrennung entstandenen Rauchgasen filtert. Man nennt das Filtergerät auch „leichten Atemschutz“ und setzt sich im wesentlichen folgendermaßen zusammen:
  • Vollständiger Schutzanzug „Bayern 2000“ mit Überjacke
  • Atemschutzmaske
  • Filteraufsatz
  • Nomex-Flammschutzhaube
  • Feuerwehrsicherheitsgurt
  • Türkeile
Zum Anderen gibt es den sogenannten „schweren Atemschutz“ der die Feuerwehrdienstleistenden unabhängig von der Umgebungsluft macht. Der schwere Atemschutz wird vor allen Dingen bei Bränden in Gebäuden aber auch bei Einsätzen mit Chemikalien oder radioaktiven Stoffen eingesetzt. Grundsätzlich gilt, wenn man sich nicht sicher ist, wird das umluftunabhängige System mit Pressluftatmer verwendet.
Die zusätzliche persönliche Schutzausrüstung „schwerer Atemschutz“ setzt sich im wesentlichen folgendermaßen zusammen:
  • Vollständiger Schutzanzug „Bayern 2000“ mit Überjacke
  • Atemschutzmaske
  • Atemschutzgerät „Überdruck“ oder „Normaldruck“ mit Atemanschluss
  • Nomex-Flammschutzhaube
  • Feuerwehrsicherheitsgurt
  • Türkeile
Die Feuerwehr Kammer hat derzeit jeweils vier unluftunabhängige Atemschutzgeräte und Filtereinheiten. Der Einsatz erfolgt immer truppweise, das heißt mit zwei Atemschutzgeräteträgern. Der erste Trupp kann sich bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle im Fahrzeug ausrüsten und steht im Regelfall beim Eintreffen sofort für seine Aufgaben zur Verfügung. Der zweite Trupp rüstet sich an der Einsatzstelle aus und steht dann als „Sicherungstrupp“ zur Verfügung. Die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger erfolgt auf Landkreis- und auf Standortebene.
 
Verlangt der Einsatz eine Personenrettung aus einem brennenden Gebäude, so werden diese mit einer „Fluchthaube“ geschützt. Eine Fluchthaube macht es für kurze Zeit möglich, Personen von den giftigen Rauchgasen zu schützen. Im LF 8/6 sind zwei dieser Hauben untergebracht und werden bei Bedarf durch die Geräteträger mit zum Einsatz genommen.


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