Zweite Unterkunft
 

Neubau der zweiten Unterkunft gestaltete sehr schwierig

Erst Anfang der 60er Jahre entstand an der selben Stelle eine ausreichend gute Unterkunft mit Schlauchturm.
 
„Im Oktober 1961 wurde nach der Einweihung und der kirchlichen Weihe (des neuen Gerätehauses) im Rahmen der Feuerschutzwoche um 13.30 Uhr eine Übung in Rettenbach abgehalten mit den Feuerwehren aus Matzing und Traunwalchen. Die drei Wehren waren vollständig angetreten.“ (Meldung des Kommandanten an das Landratsamt vom 29.10.1961)
 

Gerätehaus an der Pallinger Straße. Erbaut Anfang der sechziger Jahre durch die ehemalige Gemeinde Kammer.

Das erste "richtige" Gerätehaus der Feuerwehr Kammer. Erbaut Anfang der sechziger Jahre auf dem Grundstück an dem auch das erste Gerätehaus seinen Platz hatte.
 
Aber so leicht wie es in diesem Bericht gemeldet wurde, dürfte es mit dem Feuerwehrhausneubau nicht gewesen sein.
Da der Bauplatz zuerst geräumt werden musste, war die Feuerwehr ein Jahr ohne Unterkunft und konnte seine Gerätschaften nur provisorisch und notdürftig unterbringen.
Vor dem Abriss des alten Hauses, wurde bei Besichtigungen durch die Inspektion, mehrmals auf den schlechten Zustand des Gebäudes und den fehlenden Schlauchturm hingewiesen.
 
Als die Feuerwehr Kammer dann noch aufgefordert wurde, ein Leistungsabzeichen abzulegen, reagierte der damalige Kommandant gemeinsam mit der Gemeinde mit folgendem Schreiben vom 04.08.1960 an das Landratsamt:
Die Wehr Kammer habe zur Zeit 32 Aktive. Das Leistungsabzeichen abzulegen ist derzeit nicht möglich, da das alte Feuerhaus abgerissen wurde um ein Neues dort zu errichten.“ weiter fuhr Kdt. Johann Osenstätter fort: „Wir bitten Sie (Kreisbrandinspektor), urgieren (?) Sie einmal bei der Regierung von Oberbayern und beim Landesamt für Feuerschutz in München, damit endlich einmal die Baugenehmigung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Kammer erteilt wird. Im jetzigen Zustand ist wohl kaum mit einem einwandfreien Einsatz der Wehr in Kammer zu rechnen, weil die Feuerwehrgeräte einzeln und nur notdürftig untergebracht sind.“
(Unterschrift für die Feuerwehr, Kdt. Osenstätter, für die Gemeinde, 1. Bürgermeister Kallsperger)
 
Das zitierte Schreiben hatte scheinbar seine Wirkung bezüglich der Baugenehmigung gezeigt. Jedoch mit den Staatszuschuss gab es noch Probleme wie aus folgenden Schreiben vom 18.03.1961 an das Landratsamt zu erfahren ist.
 
„...Unter anderem wird im abschließenden Satz darauf hingewiesen, daß das neue Feuerwehrhaus fertig sei. Erst wenn der Staatszuschuss eingetroffen ist, wird die Einweihung des Feuerwehrhauses durchgeführt und die notdürftig untergebrachten Löschgeräte werden einsatzbereit im neuen Feuerhaus untergebracht.“
 
Des weiteren schaltete die Gemeinde den Landtagsabgeordneten Dr. Ludwig Huber ein. Dieser berichtete dazu:
 
Lieber Herr Bürgermeister!
 
Auf Ihre Veranlassung hin habe ich die Regierung von Oberbayern seinerzeit gebeten, den Ihrer Gemeinde in Aussicht gestellten Zuschuß für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses raschest möglich auszuzahlen. Die Regierung hat daraufhin mit Entscheidung vom 15.09.1961 den Zuschuß endgültig bewilligt und die Bayrische Versicherungskammer –Abteilung für Brandversicherung– ersucht, den in Betracht kommenden Betrag auf das Konto der Gemeinde Kammer zu überweisen. Falls das Geld noch nicht bei Ihnen eingegangen sein sollte, darf ich um Nachricht bitten.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Unterschrift
(Dr. Ludwig Huber; MdL)
 
Im Dankschreiben der Gemeinde Kammer an Herrn MdL Dr. L. Huber konnte Bürgermeister Kallsperger freudig berichten, dass die 2400 DM Staatszuschuss bereits eingebucht sind.
 
Nach leichten „Anlaufschwierigkeiten“ konnte dann endlich das neue Feuerhaus an der Pallinger Straße bezogen werden.
 
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